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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 22:01 
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1. Half-Eiermann Emu
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:???: ich glaub mein Studium ist zulange zurück

Wenn ich für irgendeinen Schaden bei Dritten haftbar gemacht werden soll, dann muß man mir ein "Verschulden" nachweisen. Dieses fordert aber mindestens ein grobe Fahrlässigkeit. Das Verlassen der Wohnung bei laufender Maschine ist aber nach OLG Entscheidungen soweit ich weiß nur dann grob Fahrlässig, wenn ich die Machine länger als 2-3 Stunden ohne Aufsicht lasse - so z.B. wenn ich über Nacht wegsein sollte.
Wenn dann also grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte, dann sollte eigentlich meine Privathaftpflicht eintreten, denn die macht nur dann Sinn, wenn mir bei Schäden Dritter grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird - wofür hätte ich wohl sonst die Versicherung???

Für Schäden an eigenen Sachen tritt die Hausrat ein - ok, hier kann grobe Fahrlässigkeit ggf. ausgeschlossen sein. Einfache Fahrlässigkeit hingegen niemals. Mit den OLG Urlteilen wäre ich aber auch hier aus der Eigenhaftung raus, denn ich hab ja nur fahrlässig gehandelt.

@ Lebcoungman: hab ich mich jetzt hier sooo verhauen??

_________________
"...Wenn dein Herz auf dem Wasser liegt, musst du es ja nicht auf der Strasse quälen..."


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 23:06 
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Film Emu
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Anja hat geschrieben:
Newbie hat geschrieben:
drullse hat geschrieben:
Eisenmann hat geschrieben:
Gibt doch diese Wasserstop-Teile, die im Notfall den Hahn dichtmachen.


Jau. DAS denken sich viele und sind dann erstaunt, wenn sie nach Hause kommen und die Tür von der Polizei provisorisch gesichert ist, nachdem wir sie öffnen mussten.

Leider scheinen die auch nicht immer zu funktionieren.


ähm.. also ich lass die Waschmaschine auch meistens laufen wenn ich nicht zuhause bin - dann stört mich der Lärm am wenigsten :lookaroun:

aber da ich eh alleine im Haus wohne könnte wenigstens kein Nachbar Geld fordern :blue


Dachte ich auch gerade. Waschmaschine im Keller mit Abfluß in der Waschküche = unproblematisch. Kritischer ist die Spülmaschine - wenn das was nicht dicht wäre und der Wasserstop nicht funktioniert schwimmt die Küche.

Anja


das is mir mal im 3. stock passiert :D
2 cm tief wasser in der ganzen küche.

kam aber nie ne reklamation von unten :lol:

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you gotta fight for your right to paaaaarty


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 23:43 
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Eiermann U5 Emu

Registriert: 30 Jun 2006 14:28
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Kampa hat geschrieben:
:???: ich glaub mein Studium ist zulange zurück

Wenn ich für irgendeinen Schaden bei Dritten haftbar gemacht werden soll, dann muß man mir ein "Verschulden" nachweisen. Dieses fordert aber mindestens ein grobe Fahrlässigkeit. Das Verlassen der Wohnung bei laufender Maschine ist aber nach OLG Entscheidungen soweit ich weiß nur dann grob Fahrlässig, wenn ich die Machine länger als 2-3 Stunden ohne Aufsicht lasse - so z.B. wenn ich über Nacht wegsein sollte.
Wenn dann also grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte, dann sollte eigentlich meine Privathaftpflicht eintreten, denn die macht nur dann Sinn, wenn mir bei Schäden Dritter grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird - wofür hätte ich wohl sonst die Versicherung???

Für Schäden an eigenen Sachen tritt die Hausrat ein - ok, hier kann grobe Fahrlässigkeit ggf. ausgeschlossen sein. Einfache Fahrlässigkeit hingegen niemals. Mit den OLG Urlteilen wäre ich aber auch hier aus der Eigenhaftung raus, denn ich hab ja nur fahrlässig gehandelt.

@ Lebcoungman: hab ich mich jetzt hier sooo verhauen??


keine eindeutige rechtsprechung bzgl. hausratvers. daher mein rat wenn möglich bei abwesenheit nicht laufen lassen. bei haftpflichtversicherung muss ein verschulden vorliegen. sonst keine leistung.

"Ab wann fällt der Versicherungsschutz ins Wasser?

Läuft die Waschmaschine aus, schaffen selbst Richter keine wasserdichten Urteile: Für den einen beginnt grobe Fahrlässigkeit bei 15 Minuten Abwesenheit, für den anderen erst nach zwei Stunden.

Dreht sich die Waschmaschine ohne Aufsicht und hält nicht dicht, hinterlässt das Wasser Spuren: Feuchter Boden in der eigenen Wohnung, nasse Wände und Decken in der Wohnung darunter. Die Versicherungen wollen den Schaden oft nur zahlen, wenn die Maschine beaufsichtigt war.

Ist der Versicherte aber nicht zu Hause, während die Maschine lief, wollen die Versicherungen nicht zuständig sein für die Kosten. Richter müssen entschieden, ob der Versicherte grobfahrlässig war und allein für den Schaden aufkommen muss oder ob die Versicherung trotz Abwesenheit zahlen muss.

Die Richter finden aber kein eindeutiges Urteil: Die einen lassen eine längere Abwesenheit zu, bevor sie von grobfahrlässig sprechen - die anderen begrenzen die erlaubte Abwesenheit auf eine viertel Stunde.

Kurze Abwesenheit: Versicherung muss zahlen

Der unbeaufsichtigte Betrieb einer Waschmaschine kann grob fahrlässig sein. Kommt es dadurch zu einem Wasserschaden, so kostet dies nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) jedoch nicht unbedingt den Versicherungsschutz.

Dieser entfalle nur, wenn die Maschine noch für längere Zeit nach Beendigung des Waschvorgangs eingeschaltet war und unter Druck stand. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Rückzahlungsklage einer Versicherung ab.

Diese hatte einen Wasserschaden reguliert, der durch eine defekte Waschmaschine entstanden war. Als sie später erfuhr, dass die Versicherten zur fraglichen Zeit gar nicht zu Hause waren, forderte sie die Rückerstattung des Schadensbetrags.

Anders als das Landgericht Trier, das der Klage stattgegeben hatte, sah das OLG keinen Grund für eine Rückforderung. Grobe Fahrlässigkeit hätte nur vorgelegen, so die Richter, wenn die Versicherten etwa „ins Wochenende“ gefahren wären und die Maschine mehrere Tage ohne Aufsicht gelassen hätten. Diese hätten jedoch angegeben, es seien nur wenige Stunden weg gewesen. Da die Versicherung das Gegenteil nicht beweisen könne, habe sie auch keinen Rückzahlungsanspruch.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Koblenz 10 U 1124/99.

15 Minuten nicht da: Versicherung muss nicht zahlen

Nicht immer bezahlen Versicherungen den Schaden, der durch eine ausgelaufene Waschmaschine verursacht wird. Das gilt vor allem dann, wenn der Besitzer seine Wohnung bei laufender Maschine für längere Zeit verlässt.

Unterschiedliche Ansichten gebe es bei den Gerichten aber darüber, wie lange die Wohnung verlassen werden darf.

Während etwa das Amtsgericht Ingolstadt (Az.: C 1028/91-15) eine Abwesenheit von 15 Minuten für grob fahrlässig halte, gehe das Landgericht Gießen (Az.: 1 S 143/96) davon aus, dass selbst eine zweistündige Abwesenheit den Versicherungsschutz nicht beeinflusse, wenn die Maschine bisher störungsfrei funktionierte.

Hahn schließen

Wer den Wasserhahn zur Waschmaschine ohne Zusatzsicherung dauernd geöffnet lässt, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. In der veröffentlichten Entscheidung (Az: 3 U 6/04) verurteilt es einen Mieter zur Zahlung von 6000 Euro Reparaturkosten.

Sechs Jahre nach der Befestigung war ein mürber Wasserschlauch vom Hahn gerutscht. Das frei laufende Wasser durchnässte Mauerwerk und eine Nachbarwohnung. Die Versicherung zahlte erst und klagte dann auf Regress."


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 23:57 
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S(up)portlerin
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Heißt das jetzt, wenn meine Waschmaschine 2 Stunden läuft muß ich die permanent beaufsichtigen (also quasi davor sitzen)? Das kann man ja nicht mal, wenn die im Keller steht und man selbst im 1. oder 2. Stock wohnt.

Anja

_________________
06.05.2012 Caldera Blanca
12.10.2014 - München Marathon * 12.07.2015 - Challenge Roth * 27.09.2015 - Berlin Marathon *
25.09.2016 - Berlin Marathon * 27. - 30.11.2016 Lanzarote Running Challenge * 10.12.2016 Lanzarote Marathon * 09.07.2017 Challenge Roth


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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 00:00 
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Eiermann U5 Emu

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Anja hat geschrieben:
Heißt das jetzt, wenn meine Waschmaschine 2 Stunden läuft muß ich die permanent beaufsichtigen (also quasi davor sitzen)? Das kann man ja nicht mal, wenn die im Keller steht und man selbst im 1. oder 2. Stock wohnt.

Anja


nein das heißt es nicht. aber du siehst ja das es kein einheitliche rechtsprechung gibt. evtl. kannst du durchaus an einen richter geraten welcher ein gelegentliches nachsehen als sinnvoll erachtet. :chris76


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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 01:00 
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emulucion Emu

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ich hab auch noch nen selber genähten Wickelrock übrig.
Schwarz mit rotem Saum. Hüfte dürfte ja, da ein Wickelrock, kein Problem sein. Aber hat jemand von den weiblichen Emus 116cm lange Beine?

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Also ich seh das anders.


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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 01:28 
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Das Rennsemmel-Emu
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Kampa hat geschrieben:
:???: ich glaub mein Studium ist zulange zurück

Wenn ich für irgendeinen Schaden bei Dritten haftbar gemacht werden soll, dann muß man mir ein "Verschulden" nachweisen. Dieses fordert aber mindestens ein grobe Fahrlässigkeit. Das Verlassen der Wohnung bei laufender Maschine ist aber nach OLG Entscheidungen soweit ich weiß nur dann grob Fahrlässig, wenn ich die Machine länger als 2-3 Stunden ohne Aufsicht lasse - so z.B. wenn ich über Nacht wegsein sollte.
Wenn dann also grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte, dann sollte eigentlich meine Privathaftpflicht eintreten, denn die macht nur dann Sinn, wenn mir bei Schäden Dritter grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird - wofür hätte ich wohl sonst die Versicherung???

Für Schäden an eigenen Sachen tritt die Hausrat ein - ok, hier kann grobe Fahrlässigkeit ggf. ausgeschlossen sein. Einfache Fahrlässigkeit hingegen niemals. Mit den OLG Urlteilen wäre ich aber auch hier aus der Eigenhaftung raus, denn ich hab ja nur fahrlässig gehandelt.

@ Lebcoungman: hab ich mich jetzt hier sooo verhauen??


Ok - dann lass mich anders argumentieren: DU lässt Deine Waschmaschine laufen und es läuft was über. Die Feuerwehr kommt, tritt Deine Tür ein (nein - das ist keine Ausnahme) und dreht das Wasser ab und die Versicherung zahlt.

Dann hast DU immer noch: den Schreck, die Rennerei, die Nerverei und mehrere Tage eine offene Tür.

MIR wäre es das nicht wert. Und nach etlichen geöffneten Türen erst recht nicht. Aber das muss jeder selbst wissen...

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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 09:10 
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1. Half-Eiermann Emu
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Bigfoot hat geschrieben:
ich hab auch noch nen selber genähten Wickelrock übrig.
Schwarz mit rotem Saum. Hüfte dürfte ja, da ein Wickelrock, kein Problem sein. Aber hat jemand von den weiblichen Emus 116cm lange Beine?


nö, meine sind länger ;)

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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 09:15 
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1. Half-Eiermann Emu
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drullse hat geschrieben:
Kampa hat geschrieben:
:???: ich glaub mein Studium ist zulange zurück

Wenn ich für irgendeinen Schaden bei Dritten haftbar gemacht werden soll, dann muß man mir ein "Verschulden" nachweisen. Dieses fordert aber mindestens ein grobe Fahrlässigkeit. Das Verlassen der Wohnung bei laufender Maschine ist aber nach OLG Entscheidungen soweit ich weiß nur dann grob Fahrlässig, wenn ich die Machine länger als 2-3 Stunden ohne Aufsicht lasse - so z.B. wenn ich über Nacht wegsein sollte.
Wenn dann also grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte, dann sollte eigentlich meine Privathaftpflicht eintreten, denn die macht nur dann Sinn, wenn mir bei Schäden Dritter grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird - wofür hätte ich wohl sonst die Versicherung???

Für Schäden an eigenen Sachen tritt die Hausrat ein - ok, hier kann grobe Fahrlässigkeit ggf. ausgeschlossen sein. Einfache Fahrlässigkeit hingegen niemals. Mit den OLG Urlteilen wäre ich aber auch hier aus der Eigenhaftung raus, denn ich hab ja nur fahrlässig gehandelt.

@ Lebcoungman: hab ich mich jetzt hier sooo verhauen??


Ok - dann lass mich anders argumentieren: DU lässt Deine Waschmaschine laufen und es läuft was über. Die Feuerwehr kommt, tritt Deine Tür ein (nein - das ist keine Ausnahme) und dreht das Wasser ab und die Versicherung zahlt.

Dann hast DU immer noch: den Schreck, die Rennerei, die Nerverei und mehrere Tage eine offene Tür.

MIR wäre es das nicht wert. Und nach etlichen geöffneten Türen erst recht nicht. Aber das muss jeder selbst wissen...


:roll: is ja gut - ihr habt gewonnen :roll: :roll:
wollt heute morgen wieder ne Maschine anstellen und auf die Arbeit trapsen, hab dann an Dr.Ullse in Vollmontur gedacht, wie er mit Beil meine Tür zertrümmert in die Wohnung stürmt und überlegt, watt er auf dem Weg zur Waschmaschine noch gerade mal klein hacken kann, weil klein Kampa nicht hören wollte :roll:
Also hab ich kurz mit den Augen gerollt, in mich reingegrinst, den Kopf geschüttelt und entschieden, die WaMa erst heut abend anzustellen und bin zur Arbeit :lookaroun:

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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 11:38 
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´s Heidi-Emu
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abends ist eh der Stromtarif tiefer - bei uns jedenfalls :lookaroun:

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Eiermann U3 Emu
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Bigfoot hat geschrieben:
ich hab auch noch nen selber genähten Wickelrock übrig.
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80 cm...

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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 11:44 
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Eiermann U5 Emu

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Sportfreundin hat geschrieben:
Bigfoot hat geschrieben:
ich hab auch noch nen selber genähten Wickelrock übrig.
Schwarz mit rotem Saum. Hüfte dürfte ja, da ein Wickelrock, kein Problem sein. Aber hat jemand von den weiblichen Emus 116cm lange Beine?


80 cm...


so wird das nix mit der modelkarriere :newwer


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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 11:51 
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Lenkerbruch Emu

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drullse hat geschrieben:
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@ Lebcoungman: hab ich mich jetzt hier sooo verhauen??


Ok - dann lass mich anders argumentieren: DU lässt Deine Waschmaschine laufen und es läuft was über. Die Feuerwehr kommt, tritt Deine Tür ein (nein - das ist keine Ausnahme) und dreht das Wasser ab und die Versicherung zahlt.

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wie oft passiert denn so was ??
bei mir läuft seit 20 jahren die maschine, wenn ich nicht da bin.
noch nie was passiert. kenne auch niemand.
soeben auch. die spülmaschine auch. :smokin:


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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 11:55 
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Eiermann U3 Emu
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lebkoungman hat geschrieben:
Sportfreundin hat geschrieben:
Bigfoot hat geschrieben:
ich hab auch noch nen selber genähten Wickelrock übrig.
Schwarz mit rotem Saum. Hüfte dürfte ja, da ein Wickelrock, kein Problem sein. Aber hat jemand von den weiblichen Emus 116cm lange Beine?


80 cm...


so wird das nix mit der modelkarriere :newwer


dabei hatte ich mir am wochenende überlegt, model für aquasphere zu werden. der mann von einem messestand hat gesagt, wenn ich in XS passe (und das tue ich), habe ich die typische aquaspherefigur. :D

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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 12:02 
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Eiermann U5 Emu

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laufsusi hat geschrieben:
wie oft passiert denn so was ??
bei mir läuft seit 20 jahren die maschine, wenn ich nicht da bin.
noch nie was passiert. kenne auch niemand.
soeben auch. die spülmaschine auch. :smokin:


oft genug. ich kann dir gerne ein erbauliche anzahl von schadenakten zukommen lassen ;)


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