drullse hat geschrieben:
Kampa hat geschrieben:
:???: ich glaub mein Studium ist zulange zurück
Wenn ich für irgendeinen Schaden bei Dritten haftbar gemacht werden soll, dann muß man mir ein "Verschulden" nachweisen. Dieses fordert aber mindestens ein grobe Fahrlässigkeit. Das Verlassen der Wohnung bei laufender Maschine ist aber nach OLG Entscheidungen soweit ich weiß nur dann grob Fahrlässig, wenn ich die Machine länger als 2-3 Stunden ohne Aufsicht lasse - so z.B. wenn ich über Nacht wegsein sollte.
Wenn dann also grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte, dann sollte eigentlich meine Privathaftpflicht eintreten, denn die macht nur dann Sinn, wenn mir bei Schäden Dritter grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird - wofür hätte ich wohl sonst die Versicherung???
Für Schäden an eigenen Sachen tritt die Hausrat ein - ok, hier kann grobe Fahrlässigkeit ggf. ausgeschlossen sein. Einfache Fahrlässigkeit hingegen niemals. Mit den OLG Urlteilen wäre ich aber auch hier aus der Eigenhaftung raus, denn ich hab ja nur fahrlässig gehandelt.
@ Lebcoungman: hab ich mich jetzt hier sooo verhauen??
Ok - dann lass mich anders argumentieren: DU lässt Deine Waschmaschine laufen und es läuft was über. Die Feuerwehr kommt, tritt Deine Tür ein (nein - das ist keine Ausnahme) und dreht das Wasser ab und die Versicherung zahlt.
Dann hast DU immer noch: den Schreck, die Rennerei, die Nerverei und mehrere Tage eine offene Tür.
MIR wäre es das nicht wert. Und nach etlichen geöffneten Türen erst recht nicht. Aber das muss jeder selbst wissen...

is ja gut - ihr habt gewonnen
wollt heute morgen wieder ne Maschine anstellen und auf die Arbeit trapsen, hab dann an Dr.Ullse in Vollmontur gedacht, wie er mit Beil meine Tür zertrümmert in die Wohnung stürmt und überlegt, watt er auf dem Weg zur Waschmaschine noch gerade mal klein hacken kann, weil klein Kampa nicht hören wollte
Also hab ich kurz mit den Augen gerollt, in mich reingegrinst, den Kopf geschüttelt und entschieden, die WaMa erst heut abend anzustellen und bin zur Arbeit
