armin hat geschrieben:
Wie bitte? Die Anlage war illegal, und er haette eine Lizenz dafuer haben muessen? Er haette eine Warnung anbringen muessen? Oder war es einfach nur, dass der Buerger das Recht nicht in die eigene Hand nehmen darf, auch wenn die Polizei nicht immer erfolgreich ist?
Was haette er den tun duerfen wen er anwesend gewesen waere? Oder haette er den Typen einfach ziehen lassen muessen, weil es sonst Koerperverletzung gewesen waere?
Ich hoffe im Endeffekt war es einfach die Methode die verwendet wurde, die zum Urteil fuehrte, ansonsten ohje, armes Deutschland.
Lass da ja nur keinen Amerikaner hoeren. Genau das sind die "Horrorgeschichten" die erzaehlt werden, wenn es um die Illegalisierung von Feuerwaffen geht.
Ich tippe mal grob auf einen imho richtigen Passus in den Gesetzen der Verfassung der die "Rechtmäßigkeit der Mittel" bestimmt. Sprich: Du darfst einen Dieb bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen( Und somit einige ( ich weiß nicht ob es Grundrechte sind ) außer Kraft stellen). Du darfst auch eine schwere Straftat wie z.b. Körperverletztung begehen, wenn dadurch eine schwerere Straftat ( z.b. Mord etc ) abgewendet wird. Was man nicht darf ist, eine Selbstschußanlage gegen Diebstahl in PKWs installieren, welche eine Todesfolge nach sich ziehen könnte, denn das ist keine Verhältnismäßigkeit der Mittel. Diebstahl wird ( zum Glück ) in Deutschland weniger heftig bestraft als Mord, Totschlag oder ähnliches. Wer billigend den Tod einer Person beim Diebstahl einer Sache in Kauf nimmt ist imho haftbar.
Persönlich finde ich es richtig, daß menschliches Leben höher gewertet wird als irgendeine Sache oder deren Wert.
Den Verlust der Betroffenen schmälert das nicht und ich kann auch deren Unmut verstehen. Imho steht das Leben trotzdem an höherer Stelle.