Kann ich nachvollziehen. Jedoch wird er denn jemals wieder frei rumrennen können?
Zitat:
Die Kammer deutete in ihrer Urteilsbegründung an, dass im Falle des Verurteilten die lebenslange Freiheitsstrafe im Wortsinn vollstreckt werden könnte. Eine Freilassung nach 17 oder 18 Jahren sei jedenfalls nicht zu erwarten.
Selbst wenn, so geht es hier um das IMO höchste Gut unseres Rechtsysthems - die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Die Würde des Menschen ist unantastbar! Folglich kann man die Menschenwürde - durch welch Verbrechen auch immer - nicht verlieren.
Bei der Sicherheitsverwahrung geht es um eine Inhaftierung über die eigentliche Strafe hinaus. Dieses stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Täters - und letztlich auch gegen seine Menschenwürde - dar. Deshalb ist es IMO richtig, dass die Kriterien hierfür streng sind und der Staat die Gefährlichkeit des Täters und die Notwendigkeit zum Schutz der Gesellschaft beweisen muss.
Im Einzelfall z.B. eines Mario L's ist das sicher schwer Verständlich. IMO wesentlich größer jedoch wäre der Schaden, wenn man sollchen Arschlöchwern erlauben würde, das grundsätzliche Konzept der unantastbarkeit der Menschenwürde zu beschädigen.
Gruß Torsten