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 Betreff des Beitrags: Rote Ampel
BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:18 
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Eiermann U5 Emu
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In wie viel Metern Entfernung zu einer roten Ampel muss ich die Straße überqueren damit es keine Straftat ist? :D

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 Betreff des Beitrags: Re: Rote Ampel
BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:21 
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Capoeira Emu
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Osso hat geschrieben:
In wie viel Metern Entfernung zu einer roten Ampel muss ich die Straße überqueren damit es keine Straftat ist? :D


Wenn du die Ampel nicht berührst und dadurch kaputt machst, sollte es keine Straftat sein ... ;)


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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:27 
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Eiermann U5 Emu
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Okay richtig!

Fow begrüßt seinen ersten Punkt mit einem kräftigen: "Hallo Punkt!"

so und nun zur Ordnungswiedrigkeit

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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:35 
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Das Crash Emu
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Mal ernsthaft, wie ist das, wenn ich vor der Ampel (also vor dem weissen Strich) mit Clickies eben auf den Bürgersteig hopse, die Ampel umrunde und dann wieder auf die Straße springe? Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kost ja imho 5€, Missachtung einer roten Ampel- uiuiui... ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Rote Ampel
BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:38 
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Eiermann U3 Emu

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Osso hat geschrieben:
In wie viel Metern Entfernung zu einer roten Ampel muss ich die Straße überqueren damit es keine Straftat ist? :D
Wenn die Ampel in "zumutbarer Entfernung" liegt, ist sie zu benutzen.


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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:38 
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Klugscheiß Emu
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Gut, daß mit Straftat und Ordnungswidrigkeit hattest Du ja schon aufgelöst. Bzgl. des Straße übequerens - ich unterstelle mal, Du bist zu Fuß unterwegs.
Dazu sagt die StVO, §25 (3):
Zitat:
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.


Meterangaben gibt es da IMHO nicht, das ist wohl auch von der verkehrslage abhängig; im Zweifelsfall ist es wohl Ermessenssache ob der Weg bis zur Ampel zumutbar gewesen wäre.
Ich würde sagen, im Saarland wird sich auch bei 5m kein Polizist drum scheren und in Bayern dürften 500m zur sofortigen Inhaftierung führen. :chris76

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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:39 
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Capoeira Emu
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Hallo Punkt :tomtiger

My name is Flow ;)




Ich habe neulich wegen 'ner roten Ampel 25,- € abgedrückt ... :roll:

Habe dabei mehrere Meter ausgeholt, um den Verkehr schräg durchqueren zu können ohne selbigen zu behindern :)

Habe nicht dran gedacht in diese Richtung zu argumentieren ...

Eigentlich habe ich überhaupt nicht argumentiert ...

... und den Wachtmeistern auch nahegelegt nichts weiter zu sagen, als mir den Preis zu nennen, es würde sonst nur Streit geben :lol:



Ich denke mal, daß größere Straßen nur an dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren sind, also im "Ampeleinzugsgebiet".
Verläßt du dieses, verhälst du dich wohl auch wider der Ordnung ...

Also Augen auf im Straßenverkehr und nicht nur allen bewegten Objekten ausweichen, sondern auch den stehenden mit den grünen Käppchen ... ;)


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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:40 
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Klugscheiß Emu
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crazyviech hat geschrieben:
Mal ernsthaft, wie ist das, wenn ich vor der Ampel (also vor dem weissen Strich) mit Clickies eben auf den Bürgersteig hopse, die Ampel umrunde und dann wieder auf die Straße springe? Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kost ja imho 5€, Missachtung einer roten Ampel- uiuiui... ;)

Das ist überfahren einer roten Ampel. Wenn Du das Rad auf dem Bürgersteig allerdings schiebst dürfte es legal sein - könnte aber auch zu Debatten führen.

Ach ja, generell ganz interessant:
StVO online

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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:41 
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Eiermann U3 Emu

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crazyviech hat geschrieben:
Mal ernsthaft, wie ist das, wenn ich vor der Ampel (also vor dem weissen Strich) mit Clickies eben auf den Bürgersteig hopse, die Ampel umrunde und dann wieder auf die Straße springe? Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kost ja imho 5€, Missachtung einer roten Ampel- uiuiui... ;)
Genau, ist unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg.

Wenn Du es mal eilig hast mit dem Auto: Nicjt drängeln und lichthupen - rechts überholen ist billiger. Und für schmalere Geldbeutel gibt es schmale Streifen: Auf dem Standstreifen überholen ist billiger als rechts überholen. :chris76 :chris76
Also wenn mal wieder mit 130 links eingeparkt wird: Mit 200 vorbei auf dem Standstreifen!


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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:44 
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Capoeira Emu
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Linus hat geschrieben:
crazyviech hat geschrieben:
Mal ernsthaft, wie ist das, wenn ich vor der Ampel (also vor dem weissen Strich) mit Clickies eben auf den Bürgersteig hopse, die Ampel umrunde und dann wieder auf die Straße springe? Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kost ja imho 5€, Missachtung einer roten Ampel- uiuiui... ;)

Das ist überfahren einer roten Ampel. Wenn Du das Rad auf dem Bürgersteig allerdings schiebst dürfte es legal sein - könnte aber auch zu Debatten führen.

Ach ja, generell ganz interessant:
StVO online


Ich nehme mal an, Crazy plant, nachdem er wieder auf die Straße gesprungen ist, die Kreuzung auch zu überqueren, und zwar in einer Richtung, die durch die Lichtzeichenanalalge gerade für eben dieses gesperrt ist ...


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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:44 
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Klugscheiß Emu
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Eisenmann hat geschrieben:
crazyviech hat geschrieben:
Mal ernsthaft, wie ist das, wenn ich vor der Ampel (also vor dem weissen Strich) mit Clickies eben auf den Bürgersteig hopse, die Ampel umrunde und dann wieder auf die Straße springe? Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kost ja imho 5€, Missachtung einer roten Ampel- uiuiui... ;)
Genau, ist unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg.

Da hab ich mal von einem Polizisten was anderes gehört. Der sagte, das sei rote Ampel ignoriert.
Ist aber auch schon min. 20 Jahre her...

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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:57 
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Das Crash Emu
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Eisenmann hat geschrieben:
crazyviech hat geschrieben:
Mal ernsthaft, wie ist das, wenn ich vor der Ampel (also vor dem weissen Strich) mit Clickies eben auf den Bürgersteig hopse, die Ampel umrunde und dann wieder auf die Straße springe? Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kost ja imho 5€, Missachtung einer roten Ampel- uiuiui... ;)
Genau, ist unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg.

Wenn Du es mal eilig hast mit dem Auto: Nicjt drängeln und lichthupen - rechts überholen ist billiger. Und für schmalere Geldbeutel gibt es schmale Streifen: Auf dem Standstreifen überholen ist billiger als rechts überholen. :chris76 :chris76
Also wenn mal wieder mit 130 links eingeparkt wird: Mit 200 vorbei auf dem Standstreifen!



Das billigste ist immer noch, eben flott ein Blaulicht aufs Dach zu pappen- du bedrängst niemanden, alle machen ja von selbst Platz... ;)
Gibt 20€, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Es könnte nur eine Anzeige wegen AMtsanmaßung folgen, aber das ist ja egal...



Was mich noch interessieren würde: Geradeaus ist rot angezeigt, nach rechts darf ich jedoch abbiegen. Ab und an biege ich dann rechts ab, mache direkt und sofort einen U-turn und biege von der Querstraße rechts ab (ursprüngliche Richtung geradeaus).
Wenn ich geradeaus rot habe, ist quer ja meist grün... ob ein Polizist da etwas sagen darf? ;)

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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 10:59 
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Capoeira Emu
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crazyviech hat geschrieben:
Eisenmann hat geschrieben:
crazyviech hat geschrieben:
Mal ernsthaft, wie ist das, wenn ich vor der Ampel (also vor dem weissen Strich) mit Clickies eben auf den Bürgersteig hopse, die Ampel umrunde und dann wieder auf die Straße springe? Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kost ja imho 5€, Missachtung einer roten Ampel- uiuiui... ;)
Genau, ist unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg.

Wenn Du es mal eilig hast mit dem Auto: Nicjt drängeln und lichthupen - rechts überholen ist billiger. Und für schmalere Geldbeutel gibt es schmale Streifen: Auf dem Standstreifen überholen ist billiger als rechts überholen. :chris76 :chris76
Also wenn mal wieder mit 130 links eingeparkt wird: Mit 200 vorbei auf dem Standstreifen!



Das billigste ist immer noch, eben flott ein Blaulicht aufs Dach zu pappen- du bedrängst niemanden, alle machen ja von selbst Platz... ;)
Gibt 20€, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Es könnte nur eine Anzeige wegen AMtsanmaßung folgen, aber das ist ja egal...



Was mich noch interessieren würde: Geradeaus ist rot angezeigt, nach rechts darf ich jedoch abbiegen. Ab und an biege ich dann rechts ab, mache direkt und sofort einen U-turn und biege von der Querstraße rechts ab (ursprüngliche Richtung geradeaus).
Wenn ich geradeaus rot habe, ist quer ja meist grün... ob ein Polizist da etwas sagen darf? ;)


Der U-turn wird nicht immer erlaubt sein ...


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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 11:01 
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Eiermann U5 Emu
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Flow hat geschrieben:
Ich habe neulich wegen 'ner roten Ampel 25,- € abgedrückt ... :roll:

Habe dabei mehrere Meter ausgeholt, um den Verkehr schräg durchqueren zu können ohne selbigen zu behindern :)


für das schräg überqueren hättest du kulmiativ eigentlich das doppelte bezahlen musen.

Können verschiedene (Tatbestände) Ordnungswiedrigkeiten, die einen Verstoß gegen einen Paragraphen darstellen, kulminativ geandet werden, obwohl sie sich wie gesagt in einen Paragraphen finden?

Beispiel: Schräg über rote Ampel

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Zuletzt geändert von Osso am 08 Mai 2007 11:05, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 08 Mai 2007 11:02 
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Eiermann U3 Emu

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crazyviech hat geschrieben:
Was mich noch interessieren würde: Geradeaus ist rot angezeigt, nach rechts darf ich jedoch abbiegen. Ab und an biege ich dann rechts ab, mache direkt und sofort einen U-turn und biege von der Querstraße rechts ab (ursprüngliche Richtung geradeaus).
Wenn ich geradeaus rot habe, ist quer ja meist grün... ob ein Polizist da etwas sagen darf? ;)
Ah, der alte Bauerntrick: Wenn der U-Turn erlaubt ist, ist es okay! Aber meist befinden sich im Bereich von Ameln Sperrflächen oder durchgezogene Linien...


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